Vereine

Sanitätsdienst – Vertragsbedingungen


Dienstleistungen des Samariter-Vereins Hauptwil-Gottshaus
Der SV Hauptwil-Gottshaus übernimmt und leitet selbständig modern bestückte Samariterposten bei Anlässen aller Art. Den Sanitätsdienst versehen Mitglieder des SV Hauptwil-Gottshaus, welche nach den Reglementen des Schweizerischen Samariterbundes für den Postendienst ausgebildet sind. Mindestens werden zwei Samariter eingesetzt, die effektive Anzahl richtet sich jedoch nach dem Umfang der Veranstaltung.

Aufgaben des Veranstalters
Um eine einwandfreie Organisation des Samariterdienstes zu gewährleisten sind die Anlässe frühzeitig, möglichst zu Beginn des Jahres, jedoch spätestens 8 Wochen vor einem Anlass, dem Postenverantwortlichen zu melden. Kurzfristigere Anfragen werden mit einem Organisationszuschlag erfüllt werden.
Für die Einrichtung des Sanitätsdienstes ist vom Veranstalter ein sauberes, nötigenfalls heizbares Lokal zur Verfügung zu stellen. Fenster, Licht, fliessendes Wasser, Telefon Anschluss, Tisch und Stühle, möglichst eine Liege, sollten vorhanden sein. Bei grossen Veranstaltungen kann der SV Hauptwil-Gottshaus mehrere Räume verlangen.

Erfordert der Anlass einen Platzarzt, so ist dieser durch den Veranstalter zu stellen.
Gesuche für Sanitätsdienst
Aufgrund der Anmeldung bez. Gesuches entscheidet der SV Hauptwil-Gottshaus über die Übernahme des Sanitätsdienstes für die Veranstaltung. Das Anmeldeformular kann beim SV Hauptwil-Gottshaus angefordert oder direkt hier herunter geladen werden.
Adresse Sanitätsdienstverantwortliche:
Angelika Klee
Sonnhaldenstr. 1
9225 St. Pelagiberg
Tel. 071 433 23 59
Mail:
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Organisation des Sanitätsdienstes
Für die Organisation des Postendienstes ist der Postenchef verantwortlich. Er ist die Kontaktperson zwischen dem Veranstalter und dem SV Hauptwil-Gottshaus.
Reglement für Offerte und Rechnungsstellung Sanitätsdienst
Spesen-Ansätze für Samariterposten
Grundpauschale Fr. 50.00
Organisationszuschlag bei kurzfristigen anfragen Fr. 50.00
Unkostenbeitrag bei Annullierungen unter 5 Arbeitstagen vor der Veranstaltung Fr. 100.00
Stundensatz pro Samariter Fr. 15.00
Nachtstunden (20.00-08.00 Uhr) pro Samariter Fr. 20.00
Verpflegung
Die Samariter sind vom Veranstalter angemessen zu verpflegen.
Erfolgt keine Verpflegung, werden pro Samariter
Bei Einsetzten bis vier Stunden Fr. 15.00
Bei Einsetzen über vier Stunden Fr. 30.00
Zusätzlich in Rechnung gestellt.
Materialverbrauch
Wird nach Aufwand verrechnet.
Fahrkosten
Patiententransporte geschehen grundsätzlich durch den Rettungsdienst, in leichten Fällen durch Angehörige des Patienten.
Bei Veranstaltungen ausserhalb des Einzugsgebietes des SV Hauptwil-Gottshaus werden die Fahrkosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Pro Auto, pro gefahrene km Fr. 00.70
Entsprechend den vorgegebenen Einsatzzeiten und obigen Richtansätzen unterbreitet der SV Hauptwil-Gottshaus eine Offerte, welche durch den Veranstalter akzeptiert wird.
Für die Verrechnung gelten die effektiv erbrachten Leistungen und Einsatzstunden.

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SV Hauptwil-Gottshaus